Sie sind hier: Startseite > Kosten

Kosten


Der Anspruch auf eine Heilpädagogische Förderung ist in den Sozialgesetzbüchern VIII, IX und XII geregelt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann, nach gestelltem Antrag, eine Kostenübernahme für spezielle Maßnahmen und Leistungen in meiner Praxis durch das Jugendamt erfolgen.

Natürlich ist es auch möglich, die Förderung Ihres Kindes sowie alle Beratungsleistungen auch privat zu finanzieren.

In einem persönlichen Gespräch gehen wir gemeinsam auf alle Details wie die private und berufliche Situation ein.

Bei all diesen Fragen und Hilfe bzgl. der Anträge bin ich Ihnen gerne behilflich!

Allgemein